Moin,
zunächst muß ich mich ja mal fragen, auf welcher Baumschule der Verkäufer seine Kenntnisse zur Druckerwartung erworben hat. Wenn ich einen Drucker (noch) kenne, dann ist es die BJC-6xxx-Serie bzw. den S450 (ein BJC-6200 mit anderer Elektronik und moderner gestaltetem Gehäuse)
Nun ist es aus der Ferne naturgemäß schwer, ohne Möglichkeit zum Teileaustausch herauszufinden, was die genaue Ursache ist. Ein wesentlicher Bestandteil eines Bubble-Jet-Druckers ist aber nebem dem Druckkopf auch die Purge Unit (Reinigereinheit), bei HP auch "Service Station" genannt. Wenn diese nicht korrekt arbeitet, gibt es ebenfalls weiße Seiten.
Der Tip, nach 2 Monaten Standzeit müßte eine Düsenreinigung mit einem extra zu erwerbenden Düsenreiniger durchgeführt werden, entbehrt in der Regel jeder Grundlage. Aufgabe eben dieser Reinigereinheit ist es auch, den Druckkopf während der Standzeit abzudichten. Das klappt nicht ewig und irgendwann kann tatsächlich eine Reinigung notwendig sein (entweder durch die Reinigungsfunktion des Druckers oder tatsächlich mit dest. Wasser etc.). Aber nicht nach 2 Monaten. Als ich noch Drucker dieser Serie repariert habe, haben wir teilweise in der Werkstatt ein halbes Jahr lang Druckköpfe offen rumliegen gehabt, die Ausdrucke mögen zwar danach ein paar Streifen gehabt haben, aber es kam erkennbar was auf's Papier.
Die Aussage mit dem Seitenzähler ist so falsch, falscher geht überhaupt nicht. Es GIBT keinen Zähler, der Betriebsstunden, Druckmenge oder was auch immer des Druckkopfs zählt. Es gibt ihn nicht, und wenn ihn noch immer tausende Leute daherreden, weil sie alle auf zusammengereimten Blödsinn hereinfallen. Wer Drucker repariert, sollte auch zwischen Märchen und Realität unterscheiden können. Er kann's offenbar nicht.
Wie auch immer, ich würde den Verkäufer an deiner Stelle auffordern, den Drucker im Rahmen der von ihn als Verkäufer zu leistenden Gewährleistung zu reparieren. Vorausgesetzt, daß deine Aussage stimmt und er mehrere Drucker dieses Typs verkauft, handelt er gewerblich, eine Gewährleistung kann er dir gegenüber als privaten Endkunden nicht ausschließen, hat er dies dennoch getan, muß er 2 Jahre Gewährleistung bieten, da diese Klausel dann ungültig wäre, er kann jedoch durch seine AGB oder durch entsprechende Angaben im Angebotstext die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt haben. Ein wirksamer Gewährleistungsausschluß kann nur von einem privaten Verkäufer ergehen, wer jedoch mit Gewinnerzielungsabsicht regelmäßig gleichwertige Artikel verkauft, handelt eindeutig gewerblich. Weitergehende Reparaturversuche solltest du nicht durchführen, sonst gefährdest du deine Gewährleistungsansprüche.
Für alle Fälle kannst du ja mal einen Link zur Auktion nachreichen.
Letztlich kann ich nur hoffen, daß du für diesen Oldtimer nicht allzuviel bezahlt hast. Einen Drucker der BJC-6xxx-Serie bzw. den 99 % baugleichen S450 würde ich heute ja bestenfalls noch geschenkt nehmen, aber nicht mehr als einen "Anstandseuro" für auf den Tisch legen.
Gruß
Jürgen
Nachtrag
Sollte der Verkäufer übrigens die Gewährleistung ausgeschlossen haben, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, kannst du, falls er dir dumm kommen sollte, auch gerne mal drauf hinweisen, daß ihn eine kostenpflichtige Abmahnung teurer kommt, als die Reparatur deines Druckers (so ab etwa EUR 350,- aufwärts). Als gewerblicher Verkäufer von Druckern hätte ich gar kein Problem damit, ihn durch einen Rechtsanwalt abmahnen zu lassen.