Sehe ich anders.
Der Aufkleber ist auf dem Gehäuse drau, Das System ist gekauft. Mit dem Aufkleber. Punkt. Damit hat der nun ehemalige Lizenznehmer auch den Aufkleber mitveräußert.
OK, für diesen Fall gilt dies natürlich nicht, aber wenn der Verkäufer seine Installation weiterhin mir dem nun veräußerten Key betreiben würde, dann würde er sich zum "Raubkopierer" machen.
Wenn hier jemand Ärger bekommen sollte, dann der Verkäufer, der keine CD und evtl. kein Handbuch mitgeliefert hatte.
Und auch wenn der Verkäufer nicht vorhatte, die Lizenz zu verkaufen, kann er sie nich weiderbenutzen, denn den Aufkleber hat er ja bereits verkauft, was ja nicht verboten ist. Somit hätte keiner der beiden eine gültige Lizenz.