http://www.123recht.net/article.asp?a=18031
ist es nicht schön das nach jahren der rechtsunsicherheit, für ärtze UND auch patienten, der/ in dem fall die minsterin endlich klarheit schaffen möchte...? lange kritisiert und gerade für patienten mit krankheiten wie z.B. AIDS (nicht HIV infektion, AIDS ist der ausbruch der HIV infektion) eine sehr bange frage, da zwar bei einem anwalt, oder arzt eine patientenverfügung hinterlegt ist, die aber keine wirkliche rechtsbefreiende wirkung für den sterbehelfer hat.