Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten und dürften deshalb nicht ohne Zustimmung der Betroffenen gespeichert werden. Das ist jedenfalls einer Empfehlung der österreichischen Datenschutzkommission zu entnehmen. Die Adressen dürften nur so lange gespeichert werden, wie es zur Abrechnung notwendig ist, bei Flatrate-Kunden würde die Speicherung entfallen.
Aufgekommen war diese Diskussion, weil sich zwei erwischte Tauschbörsennutzer über den Missbrauch ihrer Daten durch ihren Provider beschwert hatten. Dieser behauptet, die IP-Adressen zu speichern, um das Transfervolumen überwachen zu können.
Sollten solche Empfehlungen eine Wirkung haben, ist vor allem die Content-Industrie davon betroffen, die dynamische IP-Adressen verwendet, um gegen Tauschbörsennutzer vorzugehen.
Auch in Deutschland dürfen solche Adressen bisher nicht gespeichert werden. Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird sich das aber bald ändern.
Quelle: Futurezone
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Personenbezogen sind die Daten ja nur, wenn ein unmittelbarer Bezug zwischen der IP und dem Nutzer hergestellt werden kann. Dies ist zwar bei Providern, aber nicht bei Betreibern von Servern der Fall.