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News: Wichtiges Gerichtsurteil gefallen

Holger Voss grillt Big Brother

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Holger Voss sorgt seit 2002 für Schlagzeilen. Er wurde aufgrund einer als kritisch empfundenen Äußerung in einem Internet-Diskussionsforum vor Gericht gezerrt und dann schuldfrei gesprochen.

Die Ermittlung von Holger Voss war möglich, weil T-Online seine IP-Verbindungsdaten rausgerückt hat. Und genau dagegen klagte Holger Voss. Nach längerem Hickhack hat das Darmstädter Landgericht jetzt ein finales Urteil gefällt. Es ist unzulässig, dass T-Online die IP-Daten einer Verbindung länger als erforderlich speichert.

Bislang betrifft das Urteil nur den Fall "Holger Voss gegen T-Online", kann allerdings als auch Grundlage für künftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen zum Tragen kommen. Und: es kann auch Auswirkungen auf die geplante Vorratsdatenspeicherung haben, die von den "Gesetzbastlern" angestrebt wird.
Quelle: Spiegel.de.

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Hmm, nicht auszudenken, Nörgler
Nörgler hulk 8150 „omg, nörgler, ..weisst du überhaupt wovon du redest?“
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Hast du selber nicht den Eindruck, dass es dir besser stünde jemand anderen zu nerven?
Bist du nicht gut Freund mit luttyy geworden? Musst du dir da noch weitere Nebenkriegsschauplätze antun?
Naja, wie du willst.

Und ja, ich weiß sehr wohl wovon ich schreibe.

Armes Deutschland!
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Hmm, nicht auszudenken, Nörgler