Also ein Kumpel hat einen Artikel bei ebay gekauft.Der Versand kostet unversichert 3 Euro,die Ware selber 1 Euro,also der Gesamtbetrag ist 4 Euro.Die Frage ist,wer haftet für den verloren gegengenen Artikel?
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Das ich mich intensiv mit dem BGTB beschäftigen mußte ist schon eine Weile her, von daher hier mal nachgefragt.
Ich kenne nur die Regel, daß Erfüllungsort der Ort des Verkäufers ist. Er hat also befreiend geleistet, wenn er die Ware abgesandt hat. Ob er privat oder gewerblich handelt ist meines Wissnes nach unerheblich.
Sollte sich hier was geändert haben?
Wieß mal jemand den §§, aus dem das so hervorgeht, also daß das gewerbliche Verkäufer erst dann geleistet hätten, wenn die Ware beim Kunden angekommen ist?