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Biermaus / 191 Antworten / Flachansicht Nickles

Also ich habe den IQ-Test gestern gemacht und bin mir nicht mehr sicher, ob die Zahlungshinweisung auf 30 Euro bei der Regestrierungssite ersichtlich war, habe aber das Gefühl, dass diese erst später ersichtlich wurden (?). Die AGB's hab ich mir nur flüggig durchgelesen, den Test gemacht und nachher bin ich draufgekommen, dass ich 30 Euro zu zahlen hätte. Ehrlich gesagt macht mir das jetzt Angst, ich habe der Firma per Mail bezügl. Widerrufsrecht geschrieben (wobei mir klar ist, dass ich ja den Test gemacht habe) aber daraufhin hieß es nur, ich müsse die 30 Euro bezahlen. Ich war schon einmal Opfer von der Firma probino.de und hab da eine Rechnung per Mail und ein Inkassoschreiben zugesendet bekommen, woraufhin ich mit einem eingeschriebenen Brief zurückkonterte, bis ich dann erfuhr, dass es mit der Firma aus war, schließlich haben die auch massig Leute verarscht und abgezockt. Jedenfalls hat man bei iqfight NICHT deutlich darauf hingewiesen, dass da etwas zu zahlen ist (vor allem - man bedenke die ganzen anderen Online-IQ-Tests, die gratis sind) und dies müsste in AGBs sowie Registrierungsseite doch deutlich ersichtlich sein, oder lieg ich da falsch? Angst macht mir nur, dass ich nicht weiß was ich tun soll. Tausend Mahn& Inkassoschreiben abwarten und einen Haufen zahlen, oder gleich 30 euro überweisen. Die Sache ist sehr unsicher. Gemacht hab ich den Test, aber ich fühle mich sehr hintergangen. Was kann ich tun, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

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Lebensprognosetest Gothiclady
wann starten wir? :o elec79
hot08 lovebird „Hallo sclumpfi, ob man nur per Einschreiben per Post wiederrufen kann glaube ich...“
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Man bekommt nach dem Abschicken des Widerrufs per email eine Bestätigung von iqfight, dass die Nachricht erhalten wurde. Wenn das der Fall ist, hat man den Beweis, dass der Widerruf oder die Anfechtung angekommen ist und man muss es nicht per Einschreiben schriftlich machen. Für die Betrüger gibt man doch nicht einen Cent aus ;-)
Außerdem denke ich nicht, dass die Anfechtung oder der Widerruf so wichtig sind, denn die Sache landet doch sowieso nicht vor Gericht. Würde ja bloß ihre Abzockermasche auffliegen. Also, selbst wenn die 14 Tagefrist für den Widerruf verstrichen ist, keine Gedanken machen.
Und für eine Anfechtung gibt es gar keine Frist, sie muss nur unverzüglich erfolgen, sobald der der Anfechtungsgrund entdeckt wird.

: sclumpfi
nehmts mir net übel Anonym
guckt ma hier: ... schnieselein
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