Wer ein Bild auf seine Homepage stellt, das ihm nicht gehört, zahlt kräftig dafür: Mehrere tausend € Lizenz- und Anwaltsgebühren sind keine Seltenheit. Und weil das so schön klappt, versenden Anwälte Abmahnungen gleich hundertfach. Dieser Missbrauch soll nun per Gesetz abgeschafft werden: 50 € und gut ist.
Beliebte Abmahngründe sind auch Ausschnitte aus Stadtplänen für Anfahrtsskizzen oder Bilder bei Ebay-Auktionen. Wer sich hier allzu großzügig bei anderen bedient, bekommt schnell Post vom Abmahnwalt. Die meist völlig überzogenen Forderungen sind für einige Anwälte und Rechte-Inhaber zum lukrativen Geschäft geworden, haben aber nun den Gesetzgeber auf den Plan gerufen, der zumindest die Anwaltsgebühren bei Bagatellfällen auf 50 € pro Erstabmahnung begrenzen will.
Quelle: Spiegel online>