Polizei und Verfassungsschutz spionieren private PCs aus, es könnten ja Kinderpornos oder Anleitungen zum Bombenbau gespeichert sein. Ein neues Gesetz soll diese Spionage nun bundesweit legalisieren, das meldet die Süddeutsche Zeitung. Für die Online-Durchsuchung müssen Hinweise auf eine schwere Straftat vorliegen und ein Richter muss zustimmen.
Wie die Behörden Zugriff auf private PCs erhalten sollen, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Theoretisch kommen dafür nur Trojaner infrage, die auf den üblichen Wegen auf die Rechner geschmuggelt werden, bestenfalls sind noch Wohnungseinbrüche denkbar, um die Spione heimlich zu installieren.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
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Man möchte mit den Straftätern auf Augenhöhe kommen (Telepolis, s.u.). Schön zweideutig.
Also ich habe einen Telepolis-Artikel zum Thema gefunden, dazu gepostet und dann erst diesen Artikel gefunden. Ich sehe einen Unterschied. Im Text hier heißt es:
"Für die Online-Durchsuchung müssen Hinweise auf eine schwere Straftat vorliegen und ein Richter muss zustimmen."
Der Telepolis-Artikel hebt dagegen darauf ab, dass das Briefgeheimnis, das prinzipiell für Festplatten in Computern in Wohnungen gilt, aufgehoben werden soll. Ich denke mal in dem Fall wäre auch "schwere Straftat" nicht mehr unbedingt die Bedingung an die der Einsatz von Trojanern zu knüpfen wäre.
Hier habe ich gepostet:
http://www.nickles.de/static_cache/538168650.html
Der Telepolis-Link:
http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=24168&mode=print
Das Schlimme ist, nebenbei wird "Privatsphäre" umdefiniert und dabei das Grundgesetz ausgehöhlt, bzw. geht nun alles ohne richterliche Anordnung?