Der Anwalt Michael Witti hat die 20th Century Fox sowie weitere Firmen und Einzelpersonen verklagt, weil sie in der Komödie "Borat" die Bewohner eines Dorfes als "Abtreibungsgynäkologen" und "Dorfvergewaltiger" betitelt hatten. In dem Dorf wusste man gar nichts von dem Film, weil es dort kein Kino gibt. Am 19.11. legte Witti als Beweis eine Kopie des Films vor. Nur woher hatte er die, fragt Telepolis in einem Artikel vom gestrigen Sonntag?
Borat ist noch nicht auf DVD erschienen, vermutlich stammt die Kopie aus illegaler Quelle. Damit drohen dem Anwalt bis zu 3 Jahre Gefängnis. Das ist ihm aber anscheinend egal, braucht er das Gesetz nicht zu fürchten? Dazu Telepolis:
"Wahrscheinlicher ist, das hier ein Beispiel für die Unsicherheit und das mittlerweile evident gewordene extreme Auseinanderklaffen von geschriebenem Recht und Alltags-Rechtsbewusstsein im Bereich Urheberrecht vorliegt."
Mit anderen Worten: Der Anwalt darf das, Otto Normalverbraucher aber nicht und: Urheberrecht steht über Persönlichkeitsrecht.
Quelle: Telepolis
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Gab es denn keinen Vertrag zwischen Person X und 20th Century Fox?
Wenn doch (wovon ich ausgehe), dann wird dort bestimmt erwähnt dass 20th Century Fox mit dem Material anstellen kann was es möchte.
Da kann Person X schon mal zu einem "Abtreibungsgynäkologen" werden.
Und bzgl. dem Anwalt "Michael Witti" hoffe ich dass er seine Strafe bekommt.
Wieso soll ein Anwalt sowas dürfen?
Also steckt die Lösung, weshalb File-Sharer immer so schlecht ausfindig gemacht werden,
darin dass es alles Anwälte sind? :-)))