Hallo,
gestern kam auf Kabel 1 eine Reportage über Ebaybetrüger aus Estland, die im großen Stil Autos und Motorräder "ergaunern" und diese dann unter Androhung physischer Gewalt zu dem viel zu niedrigen Preis auch persönlich abholen. Ein "Internet-Experte" führte vor, wie diese "Niedrigpreisauktionen" funktionieren und ich verstehe es nicht:
Gauner hat zwei Ebayaccounts. Bietet mit Account A ca. 1h vor Ablauf einer Auktion auf ein Laptop, welches 500 Euro Wert ist und bei 320 Euro steht 900 Euro! Gleich darauf mit Account B 950 Euro. Kurz vor Ablauf der Auktion zieht A sein Angebot zurück (soll unter einer Stunde nach Gebotsabgabe möglich sein). Der Preis fällt dann auf die 320 und dafür erhält B den Zuschlag.
Wo ist denn da der Trick der einen Vorteil verschafft? In der Zwischenzeit können doch auch andere Bieter mitgeboten haben und den Preis auf 500 haben ansteigen lassen. Weil wenn A sein Angebot zurückzieht, fällt der Preis aufs nächstniedrigere Niveau. Hat ein Dritter 500 geboten, fällt er auf 501 und B kauft für 501 Euro. Wo ist denn da das Betrugspotenzial?
Der "Experte" meinte auch noch die Gebotsliste schrecke andere Bieter vom Mitbieten ab. Hä? Die ist doch erst nach Ablauf der Auktion mit den Geboten einsehbar.
Hats zufällig jmd. auch gesehen oder ne Idee ob ich oder der "Experte" samt K1 Redaktion nen Denkfehler haben.
Gruß
Marc
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Fällt dieses Höchstgebot in letzter Sekunde weg, fällt der Preis auch auf auf das letzte, vor den Betrügern abgegebene Gebot.
Dann fällt der Preis über das letzte gültige Gebot, welches ein ehrlicher Bieter abgeschlossen hat.
Wenn man sowas sieht, dann muß man rechtzeitige diese Bieter rauswerfen und sperren.
Im übrigen braucht man den Artikel nicht mehr zu verkaufen.
Ein überbotenes Gebot wird für beide Parteien ungültig.
Dann fällt der Preis über das letzte gültige Gebot, welches ein ehrlicher Bieter abgeschlossen hat.
Wenn man sowas sieht, dann muß man rechtzeitige diese Bieter rauswerfen und sperren.
Im übrigen braucht man den Artikel nicht mehr zu verkaufen.
Ein überbotenes Gebot wird für beide Parteien ungültig.