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Urteile zum Datenschutze werden nach Belieben befolgt oder...

Tilo Nachdenklich / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Urteile zum Datenschutze werden nach Belieben befolgt oder auch nicht. T-Online beliebt weiterhin zu verstoßen, na jedenfalls nix zu ändern und bei Flatrates die Verbindungsdaten 80 Tage zu speichern.
http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=24446&mode=print

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Herid Junior Tilo Nachdenklich „Urteile zum Datenschutze werden nach Belieben befolgt oder...“
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[Sarkasmus]
Herrje, wer wird denn wegen dieses Datenklimbims so einen Aufstand machen! Es ist ja nicht so, als wäre das was ernstes wie Videopiraterie oder Raubkopieren...
[/Sarkasmus]

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