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Ein Gewinn der keiner ist !

aldixx / 64 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn ein Hartz IV Empfäger ein Auto gewinnt hat er Pech gehabt,
er muß den PKW verkaufen und den Ertrag verleben, erst dann kann er wieder Stütze anfordern.

http://www.n-tv.de/783263.html

Armes Deutschland :-(

aldixx

make my day
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neanderix charlie62 „ Das war ja nur ein Beispiel zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen. Zudem...“
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Zudem stellt sich die Frage nach ALG II in diesem Fall gar nicht, da das Vermögen weit größer ist als der zulässige Freibetrag.

Dumm nur, dass das Gericht hier gar nicht auf "Vermögen" abgestellt hat, sondern den gewonnenen Golf als "Einkommen" definiert.
Ach ja: wäre der Wagen als "Vermögen" definiert worden, dann hätte der mann ihn wahrscheinlich behalten dürfen.

Noch kurioser: die ArGe bewertet den Wagen mit EUR 17.000, alle Händlöer im Umkreis setzen den Wagen nur noch mit EUR 12.000 an. auch das soll rechtlich einwandfrei sein...

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Zitat Fetzen
respekt @fetzen - GarfTermy
@Oliver gelöscht_137978
Was meinst du genau...? Olaf19
Nein, eben nicht :- MadHatter