Wenn ein Hartz IV Empfäger ein Auto gewinnt hat er Pech gehabt,
er muß den PKW verkaufen und den Ertrag verleben, erst dann kann er wieder Stütze anfordern.
http://www.n-tv.de/783263.html
Armes Deutschland :-(
aldixx
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Zudem stellt sich die Frage nach ALG II in diesem Fall gar nicht, da das Vermögen weit größer ist als der zulässige Freibetrag.
Dumm nur, dass das Gericht hier gar nicht auf "Vermögen" abgestellt hat, sondern den gewonnenen Golf als "Einkommen" definiert.
Ach ja: wäre der Wagen als "Vermögen" definiert worden, dann hätte der mann ihn wahrscheinlich behalten dürfen.
Noch kurioser: die ArGe bewertet den Wagen mit EUR 17.000, alle Händlöer im Umkreis setzen den Wagen nur noch mit EUR 12.000 an. auch das soll rechtlich einwandfrei sein...
Volker
Dumm nur, dass das Gericht hier gar nicht auf "Vermögen" abgestellt hat, sondern den gewonnenen Golf als "Einkommen" definiert.
Ach ja: wäre der Wagen als "Vermögen" definiert worden, dann hätte der mann ihn wahrscheinlich behalten dürfen.
Noch kurioser: die ArGe bewertet den Wagen mit EUR 17.000, alle Händlöer im Umkreis setzen den Wagen nur noch mit EUR 12.000 an. auch das soll rechtlich einwandfrei sein...
Volker