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Wenn das mal gut ausgeht für die C'T

Conqueror / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Folgendes:
Man stellt sich nachfolgendes Scenario vor: Es gibt einige, die haben unter Umständen ältere DVD Player, darunter auch Sony DVD Player. Die kommen mit den UN-DVDs "Casino Royal", "Das Parfüm", "Wer früher stirbt ist länger tot" um nur drei zu nennen, nicht zurecht.
Nun bieten "Constantin-Film" und "Euro-Video" im Gegenzug keinerlei Umtauschmöglichkeit an.
Was sagt die C'T dazu.Den Besitzern bleibt nur übrig, die in Deutschland "verbotenen Programme" einzusetzen, oder die Ware als defekt zu deklarieren, mit der Hoffnung dass der DVD Player des Händlers nicht neueren Datums ist, denn sonst spielt dieser womöglich die DVD ab, und man kann nicht einmal reklamieren.
Oder man ist gezwungen, eine neue Hardware zu erwerben, nur wer frage ich mich, ist so blöde............

Anmerkung:In den USA wurde eine Umtauschaktion gestartet.............

PS:Nachzulesen in der kommenden C'T Ausagabe 10,Seite 34

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SCanisius Conqueror „Wenn das mal gut ausgeht für die C'T“
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Moin,

interessantes Thema! Ich weis es jetzt nicht mehr ganz genau, aber ich meine vor ein zwei Jahren von einem Bekannten (jurist) der sich recht gut in das UrhRG eingelesen hat, gehört zu haben, dass es bei Audio CD's die nicht gekennzeichnet waren, aber einen Kopierschutz hatten, der es verhindert hat, das Teil auf dem Gerät abzuspielen wo man das machen will (also z.B. PC), es durchaus nicht illegal ist alles in seiner eigenen Macht stehende zu tun, um das Produkt dann doch lauffähig zu bekommen. Vielleicht greift das ja bei DVD's mit Kopierschutz aber ohne Hinweis auch... Keine Ahnung, nur ne Idee..

VG

SCanisius

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