Hallo, meine Situation ist folgende: 1960 Führerscheinklasse 4 (bis 125ccm, oder?), habe diesen Schein allerdings nicht mehr. 1963 Führerscheinklasse 3, 1996 wurde mir wegen Trunkenheit (Auto) der Führerschein 3 entzogen. MTU -Test bestanden. 1997 ohne Fahrprüfung einen neuen Führerscheinlasse 3 ausgestellt bekommen. Den alten Führerschein gab es nicht zurück. Jetzt darf ich kein Motorrad mehr mit 125ccm fahren, da er ja nach dem 01.04.1980 ausgestellt wurde. Nun meine eigentlichen Fragen: Wie ist es denn mit dem Führerschein 4 von 1960? Darf ich mit diesem doch noch bis 125ccm benutzen und damit fahren oder muss ich nun einen komplett neuen Führerschein 4 (A1) mit Prüfung machen? Wie ist das denn wenn ich nur den alten Führerschein 3 gehabt hätte. Meine mal gelesen zu haben, dass man dann nur drei Überlandstunden und zwei Autobahnstunden bei einer Fahrschule, ohne Prüfung, nachzuweisen braucht und man dann wieder 4 bzw. A1 bei der Führerscheinstelle eingetragen bekommt. Liege ich da richtig? MfG
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Frag' doch die Sesselfurzer von der Führerscheinstelle. Wenn die Dir eine Auskunft geben, ist die wenisgtens verbindlich. Ansonsten herrscht i.a. Bestandsschutz.
Was ich aber nicht verstehe:
Ich habe mir meinen Lappen damals auf EU-Schein umschreiben lassen (weg. Übergangsfrist für schwere Trecker) und war platt, was da bei meinem 1&3er nun schon alles im neuen Schein mit drin war. Meiner Meinung nach hätten sie Dir alles vom alten 1960er Schein auch auf den neuen Schein miteintragen müssen ( so Schoten, wie LKW bis 7,5to, gebremste PKW-Anhänger etc.), so auch den alten 125er-Schein.