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News: Der Versuch ist strafbar

Jedem seinen Schäuble

Redaktion / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

In Amerika ist alles noch viel schlimmer als hier: Nach einem Gesetzentwurf sollen dort "versuchte" Urheberrechtsverletzungen strafbar werden. Unter bestimmten Umständen sollen Software-Diebe lebenslang eingekerkert werden, Computer sollen einfacher beschlagnahmt werden können und das Abhören von Telefonen soll erleichtert werden. Natürlich sollen auch die Strafen dafür saftig erhöht werden. Die Content-Industrie setzt sich damit an allen Fronten durch, denn es wird eine große Zustimmung zu dem neuen Gesetz erwartet.

In Deutschland fährt der Zug in die gleiche Richtung ab. Hier wird aber zusätzlich die "Anstiftung" zu Urheberrechtsverletzungen diskutiert sowie Schäubles ominöse "Gedankenverbrechen", wonach dann wohl jeder endgültig ins Gefängnis müsste.

Quelle: news.com

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oldman44 Redaktion „Jedem seinen Schäuble“
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Nun hat doch dieses "lockere Schräuble" es geschafft, was er schon seit Jahren wollte.Die Bundeswehr darf verstärkt im "Inneren" eingesetzt werde.
Der Rest mit der Internetüberwachung ist dann ein Klacks.

Wenn uns Bürgern hier nur noch diese Möglichkeit bleibt:


Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht eines jeden Deutschen, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, Freiheitlich Demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Zusätzlich steht die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung noch unter der sog. Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG, der es selbst einer Zwei-Drittel-Mehrheit beider Legislativkammern verbietet, die in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze durch ein verfassungsänderndes Gesetz zu ändern. Über diesen Gesetzesverweis legitimiert auch die Beseitigung der Grundsätze des Art. 1 GG zum Widerstand.



Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingeführt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert, und zwar noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Deutsche, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.

Dann gibt es Bürgerkrieg in Deutschland!

Und was die USA betrifft:

Die Gründerväter der Vereinigten Staaten werden bestimmt in ihren Gräbern rotieren.
Was ist aus diesem Staat, der sich die freiheitlichsten Rechte der Welt, einmal gab, geworden?!

Da bei uns die freiheitliche, demokratische Staatsform noch nicht so alt ist,können wir noch leicht in die Zeiten der Leibeigenschaft, ohne Wahlberechtigung und Demokratie zurück kehren.

Wahlberechtigung ist kein Problem,da ja schon kaum noch einer zur Wahl geht.
Bald werden sich die Politiker alleine wählen.Die Politik wird dann von Großkonzernen der Industrie, sowie von Banken und Versicherungen bestimmt.
Alles nur zum Wohle des Volkes!

Es kotzt mich an.....oldman44

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