Die Begriffe Website und Forum sind einem britischen Richter unbekannt. Er leitet ein Verfahren gegen islamische Terroristen, die im Internet Terror-Propaganda verbreitet und andere angestiftet haben sollen. Während der Verhandlung meinte der 59-jährige Richter: "Ich verstehe wirklich nicht, was eine Website ist." Und nachdem es ihm der Ankläger erklärt hatte: "Ich habe die Konzepte immer noch nicht ganz verstanden".
Quelle: Computerworld
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Beklagter heißt es im Zivilrecht (gegnerische und initiierende Partei ist dann der Kläger)
Angeklagter heißt es Strafrecht (gegnerische und initiierende Partei ist dann vorzugsweise der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt, es kann aber auch "Nebenkläger" geben, die eigentlich besser "Nebenankläger heißen sollten).
Angeklagter heißt es Strafrecht (gegnerische und initiierende Partei ist dann vorzugsweise der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt, es kann aber auch "Nebenkläger" geben, die eigentlich besser "Nebenankläger heißen sollten).