Hab ich das überlesen...das kann doch nicht sein
Könnte durchaus sein, weil die Preise auf solchen Aboseiten oftmals in der letzen Zeile und so plaziert werden, daß man die bei normalen Bildschirmauflösungen nicht ohne Scrollen sehen kann. Der Teilnahmebutton ist dagehen so plaziert, daß die User normalerweise gar nicht auf die Idee kommen das sie vielleicht scrollen sollten.
Wie dem auch sei, nach der Preisauszeichnungsverordnung müssen Preise deutlich gekennzeichnet werden. Gerade gestern gab es die Meldung, daß Verbraucherschützer erfolgreich gegen diese Preisintransparent geklagt haben. Siehe auch:
http://www.nickles.de/c/n/5602.htm
Ich bin kein Anwalt, hege allerdings berechtigte Zweifel ob ohne einen deutlichen Kostenhinweis überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen kann. Da die Seitenbetreiber das auch wissen versuchen sie es i.d.R. gar nicht erst die Beträge ein zu klagen und setzten darauf das sich genügend viele einschüchtern lassen.
Was soll ich denn machen? Falls ne Mahnung kommt?
Das einzige worauf man reagieren mußt ist ein
gerichtlicher Mahnbescheid, wenn man dem nicht innerhalb von 14Tagen wiederspricht erhält der Antragsteller damit einen Vollstreckbaren Titel und Du Besuch vom Gerichtsvollzieher. Mir ist bislang allerdings kein Fall bekannt in dem jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hat. Liegt womöglich darin, daß sowas für den Antragsteller mit Kosten verbunden ist.
Noch ein paar Links zum Thema:
FAQ:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Musterbriefe:
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ117561844903249/link303142A.html
Gruß
Borlander