Deutschland will europaweit strafrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vorgehen. Millionen von Filesharern werden dann nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Dazu wurde ein Passus in der Richtlinie zum "Schutz geistigen Eigentums" geändert, der den gewerbsmäßigen Umfang definiert: Aus der alten Version "jede zur Erlangung direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteile verübte Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum; Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke wären hierin nicht enthalten" wurde: "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen". Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Quelle: futurezone
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ich kann euch im großen und ganzen zustimmen aber dieses land wird nunmal von abgehobenen und von der realität abgekoppelten personen regiert die lieber an ihre eigene tasche denken - ist leider menschlich
wir lassen ja lieber kinderschänder auf bewährung raus und stopfen jugendliche wegen ner gebrannten CD in die zelle - super
aber die hoffnung stirbt zuletzt, das bundesverfassungsgericht könnte die sache noch richten :) *daumen drück*
gruß hk227s