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verkehrsprofi.com

nzkiki2 / 73 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
bin wohl von den Betreibern der Seite verkehrsprofi.com reingelegt worden. Hat jemand mit diesen Assgeiern Erfahrung. Wie komm ich da raus.
Möchte nur jeden warnen diese Seite aufzurufen. Am besten danach gleich wiedrrufen. Es sei denn man möchte diesen Dienst haben.
gerhard60

out-freyn Olaf19 „Ich musste zwar auch einige Millimeter ! scrollen, um die Linkleiste: Anmelden...“
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Das Urteil des LG Stuttgart, Az. 17 O 490/06, bezieht sich zwar auf einen anderen Fall, passt aber auch auf diese Seite ganz gut:

Ein Hinweis auf eine vertragliche Bindung von einem Jahr und einer Zahlungspflicht von 8,00 EUR pro Monat wird erst am Ende der Seite in einem Fließtext erteilt. Dieser Fließtext ist in zwei Absätze gegliedert. Der erste Absatz wird eingeleitet mit dem Satz “Um Missbrauch und wissentliche Falscheingabe zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse (…) bei der Teilnahme gespeichert.” Diese Einleitung wird wegen ihrer vermeintlichen Unwichtigkeit bereits viele Leser davon abhalten, den Fließtext zu Ende zu lesen. Der zweite Absatz beginnt mit dem Satz “Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie an unserem Gewinnspiel teil. Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier.” Auch bei diesem Hinweis vermutet man nicht, dass man eine vertragliche Verpflichtung eingeht, wenn man das Anmeldeformular ausfüllt und absendet. Nur wenn der Nutzer den Fließtext ganz zu Ende liest, erfährt er, dass er mit dem Absenden des Anmeldeformulars einen Testzugang erhält, den er innerhalb von 14 Tagen kündigen muss, ansonsten eine vertragliche Bindung für ein Jahr zum Gesamtpreis von 96,00 EUR eingeht. Die Beklagte stellt in diesem Text die für den Verbraucher “harmlosen” Informationen voran; nur dem gründlichen Leser der Webseite erschließen sich alle relevanten Informationen. Dies zeigt, dass die Gestaltung der Internetseite darauf angelegt ist, Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen. Die Beklagte kann nicht mit dem Argument, dem Nutzer müsse klar sein, dass der SMS-Versand nicht ohne jegliche Gegenleistung erfolge, gehört werden. Gerade hierauf baut die Beklagte mit ihrer Werbung: dass sich der Nutzer aufgrund der Aufmachung der Seite über die Entgeltlichkeit des Angebots täuschen lässt.

Interessant auch hier:
Obwohl die Seiten dein-fuehrerschein.com und fuehrerscheincheck.com angeblich von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, gleichen sie sich (und der Seite verkehrsprofi.com) in verblüffender Weise.

@ Olaf App
*schenkelklopf*... Olaf19
Stimmt... Olaf19
*schenkelklopf*... App
Seiten mit Abofallen Borlander
Seiten mit Abofallen App
ACK! Olaf19
@Olaf19 Conqueror
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