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In Zivilverfahren sind Verbindungsdaten nicht rauszugeben

Tilo Nachdenklich / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

"EU-Generalanwältin: Provider müssen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92925

Da hätten wir mal wieder eine Entscheidung. Ob das wohl das letzte Wort bleibt?

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GarfTermy Tilo Nachdenklich „In Zivilverfahren sind Verbindungsdaten nicht rauszugeben“
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nicht müssen ist nicht gleich mit nicht dürfen.

also - ziemlich dehnbar und nicht rechtsverbindlich.

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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