Tach auch,
gerne wüsste ich ob in NRW die Totenasche auf privatboden ausgebracht werden darf. Wo kann ich geziehlte Infos erhalten?
Vielen Dank Barfuss
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Auszug aus dem Bestattungsgesetz - BestG NRW
§ 15 (6) Die Asche darf auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs durch
Verstreuung beigesetzt werden, wenn dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt ist.
Soll die Totenasche auf einem Grundstück außerhalb eines Friedhofs verstreut oder
beigesetzt werden, darf die Behörde dies genehmigen, wenn diese Beisetzung von Todes
wegen verfügt und der Behörde nachgewiesen ist, dass die Beisetzung
bodennutzungsrechtlich zulässig ist, der Beisetzungsort nicht in einer der Totenwürde
widersprechenden Weise genutzt wird und dauerhaft öffentlich zugänglich ist.
Behörde ist das zuständige Ordnungsamt