...aber lest einfach selbst: http://golem.de/0707/53694.html
Meines Erachtens wirft der Artikel Urheber- und Leistungsschutzrechte durcheinander (ersteres für Komponisten, Texter und Verlage, letzteres für ausübende Künstler), aber vielleicht ist das eine Besonderheit des deutschen Musikrechts.
Wie auch immer: Schön zu sehen, dass die Mächtigen dieser Welt nicht immer und automatisch ihren Willen bekommen.
CU
Olaf