Hi Bean,
ich hoffe du nimmst mir die Verschiebung nicht krumm, aber das ist eindeutig ein Fall für unser Datenschutzbrett.
Ich weiß ja nun nicht, wie übel die Mail wirklich war - schlimmstenfalls könnte man zur Polizei gehen und Strafantrag gegen Unbekannt stellen. Dann müsste man anhand des Mailheaders die IP-Adresse heraus bekommen, mit der der Täter zur Tatzeit unterwegs war - damit hat man zunächst den Provider. Dieser müsste auf Verlangen der Staatsanwaltschaft die Daten des Kunden herausgeben, der zur Tatzeit mit dieser IP-Adresse unterwegs war.
So viel zur Theorie :-/
In der Praxis dürfte dieses Vorgehen an zwei Aspekten scheitern:
- die Staatsanwaltschaft wird ein öffentliches Interesse an der Verfolgung verneinen
- der Täter wird, wenn er auch nur halbwegs clever ist, die Mail via Internetcafé abgeschickt haben
Deswegen: macht euch da nicht zu große Hoffnungen.
Ein Trost bleibt: Jeder Mensch bekommt in seinem Leben das, was er verdient - früher oder später. Dieses feige Schwein erwischt es schon noch!! Liebe Grüße von mir an Deine Bekannte, unbekannterweise.
CU
Olaf