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Olaf19 SHiiiiQ „Läuft das?“
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Mit dem "einfach zurückschicken" ist das so eine Sache - da bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wenn überhaupt, solltest du dir ein Rückgaberecht im Falle der Nicht-Kompatibilität vom Händler schriftlich zusichern lassen.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man sich über den Versandhandel Sachen bestellen, erstmal 14 Tage dran rumspielen und sie dann !gebraucht! zurückgeben kann. Man kann sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, wenn die Verpackung noch ungeöffnet ist - dann kann man aber auch nichts testen.

Letztlich dient diese Regelung dazu, um Versandkäufer rechtlich den Ladenkäufern gleichzustellen. Im Laden kann ich mir die Verpackung aus dem Regal nehmen, ein bisschen lesen und Bilder gucken, und den Karton wieder zurückstellen. Da kann ich auch nichts öffnen und rumprobieren.

So ist das nun mal geregelt, alles andere ist Kulanzsache.

CU
Olaf

P.S. eine Bitte an SHiiiiQ: Bitte nicht wegen jeder Detailfrage einen neuen Thread aufmachen - die Zusatzfrage "ist dieser oder dieser RAM besser" hätte in diesem Thread weiter diskutiert werden können. Danke!