In China ist ein angeblicher Dissident zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er regierungsfeindliche Artikel im Netz veröffentlicht hatte. Sein Anwalt fordert freie Meinungsäußerung, hat aber selber ein Jahr Berufsverbot bekommen, weil er zu viele solche Fälle vertritt.
Quelle: The Register
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würde mich mal interessieren was er da geäussert hat?
ich mein: für Holocaustleugner gibts hier auch schonmal im wiederholungsfall 1-2 jährchen...
wenn der das jeden tag macht und dann zB 100 "Einzeldelikte " zusammen Verhandelt werden dazu noch diverse Vorstrafen :-) da kommt schon was zusammen...
gabs auch in der DDR. einige Leute haben es partou nich lassen können immer wieder über den Staat und die Regierung herzuziehen bis sie sich nach etlichen Verwarnungen und Geldstrafen vor dem Kadi wiederfanden und dann war das Geheule gross...
der Paragraph hierzulande ist der § 90b StGB
"Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen"
§ 90b StGB
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu >>>fünf Jahren
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
§ 90a StGB
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu >>>drei Jahren
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.