Die Gebrüder Schmidtlein haben mit ihren Internetangeboten schon häufig für Schlagzeilen gesorgt. Bei den meisten dieser Angebote war nur im Kleingedruckten ersichtlich, dass die Nutzung der Angebote kostenpflichtig ist beziehungsweise den Abschluss eines Abos bedeutet. Das brachte den Teilnehmern dann Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 84 bis 123 Euro.
Im Mai wurden die Schmidtleins vom Landgericht Darmstadt wegen irreführender Angebote zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt.
Rund 1.500 Internetnutzer haben zudem Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Schmidtleins eingreicht. Sie behaupteten Zahlungsforderungen und Mahnungen erhalten zu haben, obwohl sie die zugehörigen Seiten der Schmidtleins angeblich niemals genutzt haben.
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat jetzt ermittelt, dass die 1.500 Internetnutzer die Seiten wohl doch besucht haben, sich vermutlich allerdings nicht darüber im klaren waren, dass die Angebote kostenpflichtig sind. Sie kam zum Schluß, dass das Versenden der Rechnungen und Mahnungen keinen Strafbestand darstellt und hat die Ermittlungen wegen Betrugs deshalb eingestellt.
Details zur Sache finden sich auf www.teltarif.de: Ermittlungen gegen die Schmidtleins eingestellt