Völlig falsch!!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast
Gewährleistung: hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Herstellers/Verkäufers. Sie beträgt zur Zeit 2 Jahre ab Vertragsabschluss. Hierbei gilt in den ersten 6 Monaten, dass bei einem Defekt davon auszugehen ist, dass der Defekt bereits bei Vertragsabschluss vorhanden war (Beweisumkehr). Der Hersteller/Händler ist verpflichtet, den Defekt zu beseitigen. Kosten dürfen hierbei für den Kunden nicht entstehen.
Garantie: hierbei handelt es sich um eine freiwillige vertragliche Leistung des Herstellers/Verkäufers.
Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben.
Bei der Garantie sieht das ein wenig anders aus. Eine Garantie kann sowohl über, als auch unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen.
Beweis dem Verkäufer mal, daß die Ware bei der Übergabe mangelhaft war!
Wird dir zu weit über 90% nicht gelingen.
Gewährleistung und Garantie sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe!