Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge

News: Stasi 2.0

Das Ende des Rechtsstaats

Redaktion / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Leider ist die Meldung etwas untergegangen, sowohl bei heise wie auch bei den meisten anderen News-Seiten, beschwert hat sich nur noch gulli: Schäubles Stasi-Fantasien sind nichts gegen ein extrem radikales Papier der European Telecom Standards Institute [ETSI], das die Totalüberwachung in extremer Art aller Bürger fordert. Diese Nachricht wird hiermit nachgereicht.

Bereits am Montag hat der ORF Dokumente veröffentlicht, wie der Stasi-2.0-Staat Deutschland demnächst funktionieren soll, bzw. bereits funktioniert: In der anstehenden Speicherung von Telefon- und Internet-Daten aller deutschen Bürger sollen Suchfunktionen das Ausspähen der Inhalte aller Kommunikationsverbindungen erleichtern: Man kann dann also abfragen: Wer - WER!!! - hat in den letzten 8 Stunden die Seite bombenbau.de aufgerufen und erhält dann eine Liste mit Namen und Adressen der Unglücklichen. Klar, dass da ein Rollkommando eingreift. Letztlich wird es wohl so sein, dass jeder Streifen-Bulle solche Informationen standardmäßig über seinen Laptop abrufen kann - ein Horror-Szenario, das es so noch nie in der Geschichte der Menschheit gegeben hat. Deutschland ist wieder einmal Vorreiter.

Meinung: Das ist der Stoff, aus dem Revolutionen gemacht werden. Nach der ganzen Sch**sse, die uns die Regierung täglich auftischt, wird es Zeit, langsam etwas dagegen zu tun. Habt ihr keine Kinder? Habt ihr kein Leben? Falls doch, soll das alles von solchen Hirnis verheizt werden? Das kann ja wohl kaum sein. Das wird hoffentlich niemals stattfinden.

Quelle: futurezone, heise

bei Antwort benachrichtigen
Gerakl mastersigmund1 „Artikel 20: 4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben...“
Optionen

was glaubst du warum man mit allen Mitteln versucht die Verfassung zu ändern. Bei einem Artikel bleibt es sicherlich nicht.

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Interessant sind die wörter Verfassungswidrigkeit und Bundesverfassungsgericht. Das heißt wenn man BVG unter kontrolle hat ist alles möglich.

bei Antwort benachrichtigen
@ jüki Max Schub
schande über dich Max Schub
brave new world Max Schub
brave new world jueki
@ jüki Max Schub