Eins ist wichtig: Ich sprach von Importen bzw. Re-Importen aus dem NICHT-EU-Ausland. Ein aus den USA eingeführter BMW muß also markenrechtlich auf Verlangen von BMW Deutschland (oder einer anderen EU-Niederlassung) als europäischer Markeninhaber zu einem Auto degradiert werden, welches wie ein BMW aussieht, aber eigentlich kein BMW mehr ist.
Kommt das Auto hingegen beispielsweise aus Dänemark (vor Steuern ja eines der günstigsten EU-Länder für Kfz) oder einem beliebigen anderen EU-Land, kann BMW gar nichts verlangen, da Dänemark in der EU ist, müssen sie auch für Gewährleistungsfälle aufkommen, sofern nicht im Einzelfall wieder Faktoren eine Rolle spielen, nachdem der Verkäufer (=Händler) für Gewährleistungsfälle aufkommen muß.
Gruß
Jürgen