Bis Mitte des Jahres wurden allein vom Bundesverband Musikindustrie 25000 Strafanzeigen gegen Musiktauscher gestellt, doppelt so viele wie noch 2006.
Die meisten Verfahren würden mit der Zahlung eines Betrags zwischen 500 und 2000 Euro enden. "Die Beweislage ist immer eindeutig, deshalb kommt es meist gar nicht erst zum Prozess", sagte Geschäftsführer Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie.
Der Musikindustrie gehe es nicht um die kleinen Fische, die ein paar Musikdateien tauschen, sondern um solche Leute, die Hunderte von Dateien verteilen.
Quelle: futurezone
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...dass die Benutzer dieser Seite ebenfalls ungeschoren davonkommen? Sie laden zwar nichts hoch, aber nach aktueller Rechtslage ist ja schon der Download strafbar, auch wenn die heruntergeladenen Sachen nicht - wie bei Tauschbörsen - automatisch gleich wieder an andere Teilnehmer zum Download angeboten werden.
CU
Olaf