Hallo,
ich habe mir vor Weihnachten bei einem Ebay-Händler die - Sudden Strike Anthology - bestellt. Wer mal schnell - Sudden Strike Anthology - googelt wird feststellen: Inhalt der Anthology: Sudden Strike, Suden Strike Forever (Addon zu SS) und Sudden Strike II. Das wars auch was ich suchte!
Über eben diesen Suchbegriff habe ich einen Händler gefunden der eben dieses Produkt, Neu und OVP, anbot. Sofortkaufen und PayPal-Zahlung möglich.
Also bestellt, gewartet und dann bekommen: ausschließlich den 1. Teil (Sudden Strike) der Anthology. Kein Addon, kein SS2.
Noch nix böses gedacht und dem Verkäufer gemailt, dass dies nicht die Anthology, sondern der 1. Teil AUS dem Anthology-Set sei. Zur Sicherheit: Mail an den hersteller und von diesem die Bestätigung: nur der 1. Teil IST NICHT die Anthology! Der Artikel wird so nicht ausgelifert.
Der Händler verweigert die Reklamation. PayPal-Meldung erstattet. Käuferschutz beantragt. 5 Wochen warten!!!
Dann kam die Tage eine Mail in der es hieß: Käuferschutz abgelehnt, weil der Artikel nicht erheblich von der Bestellung abweicht. Es wurden mir auch keine weiteren Fragen gestellt, keine Hinweise angefordert (z.B. die Mail des Herstellers die ich auch gegenüber PayPal erwähnt hatte) etc.
Dazu ist zu sagen: Der Artikel wurde wie beschrieben unter den Suchbegriffen angezeigt. Das Foto dazu zeigte aber nur die 1. CD. Ich bin aber nun mal Laie und habe keinen Schimmer aus wievielen CDs das Set zu bestehen hat oder wie das Cover aussehen muss. Auf jeden Fall ließ sich nicht entnehmen, dass es nur Teil 1. war!
Was konnte/kann ich also noch tun? PayPal-Konto auflösen (leider leider, hab ich gern genutzt) und bewerten. Negativ fällt aus, sonst krieg ich ja selbst eine. Also gar keine Bewertung. Anzeige erstatten? Vergiss es, wird eh nicht verfolgt.
Aber eben wieder besser aufpassen, ob oder was ich bei Ebay kaufe.
Grüße
bbambule
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
normalo, daß hast Du schon fast 100%ig richtig aufgeschrieben.
Es geht noch weiter. In dem Fall, wo der Händler den Geldeingang mit einen Unstimmigkeit online moniert, kann der Käufer nicht mehr bewerten.
Wird der Konflikt nicht mehr gelöst, wird sich das Ding irgend wann in Luft auflösen.
Danach ist dann die Zeit der Bewertungen abgelaufen.
ebay schützt auf jeden Fall den Händler.
Ich hätte in Deinem Fall eine Anzeige wegen Betrugs, Unterschlagung, noch besser wegen Warenkreditbetrug erstattet.
Kann man vom Computer aus.
Das hätte das Geld nicht wiedergebracht, aber einen Eintrag in seiner polizeilichen Karriere.
Gleichzeitig hätte ich ihm eine Frist gesetzt und danach ein Mahnverfahren eingeleitet.
Vor Gericht hätte er dann bewesien müssen, ob das Geld zurückgezahlt hat.
Und aufgrund der Aussagen an ebay ist hier auch der Betrug vollendet.
Mensch.
Spaß hättest Du auch noch dabei gehabt.
Das darf ich eigenlich nicht schreiben:
Ich hatte auch mal so einen Spezi. Es ging um 50 EUR, allerdings privat.
Leider hatte der dann eines Nachts alle seine Sofortkäufe für mehrere 10.000 EUR "verkauft".
Der Arme.