Die bereits tote EMI hat gegen einen News-Provider wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt. Das OLG Düsseldorf entschied dagegen: Usenet-Provider können für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden.
Ein weiteres Mal versuchte die für Massenabmahnungen bekannte Hamburger Kanzlei Rasch Geld für sich herauszuschlagen: auch diesmal wieder ohne Erfolg.
Eine Begründung des Gerichts steht noch aus.
Quelle: Kanzlei Kremer