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IP-Adressenspeicherung! Konform?

libertè / 0 Antworten / Flachansicht Nickles

AUSZUG:

In Brüssel haben derweil die EU-Datenschutzbeauftragten im Rahmen ihrer Sitzung in dieser Woche klargestellt, dass die Netzkennungen auch bei der Verarbeitung durch Diensteanbieter wie Google personenbezogene Daten darstellen. "Suchmaschinen fallen unter die EU-Datenschutzrichtlinie, wenn IP-Adressen der Nutzer oder Informationen zur Abfolge von Suchbegriffen gesammelt werden", heißt es in einer Erklärung (PDF-Datei) der so genannten "Artikel 29"-Arbeitsgruppe. Die Navigationshelfer müssten daher die einschlägigen Bestimmungen einhalten. Diese Bestimmungen würden auch für Stellen gelten, deren Hauptsitz außerhalb der EU liege. Entscheidend sei, ob sie eine Niederlassung in der EU hätten oder automatisierte Datenverarbeitungseinrichtungen nutzen würden, die sich in einem Mitgliedsstaat befinden. Die Datenschützer bereiten nun eine konkrete Stellungnahme vor, inwieweit Suchmaschinen überhaupt IP-Adressen erfassen und etwa für die Analyse von Suchanfragen und das Schalten von Werbeanzeigen verwenden dürfen. (Stefan Krempl) /

der ganze Artikel, vom, BKA bis B.Zypries.. hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103957


mfg
Libertè
;~)

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