Nach dem Tod eines Abgeordneten hat sie nunmehr nur noch eine Stimme mehr im Bundestag, als die SPD.
Es kann auch kein neuer Abgeordneter nachnominiert werden, da der Verstorbene über ein Überhangsmandat in den Bundestag gekommen war.
Was passiert eigentlich, wenn da noch jemand durch derlei Umstände aus dem Bundestag ausscheidet? Spielt da die Zeit für die SPD..... :-))
Hier gibt es einen Bericht dazu: Klick.
Gruß
K.-H.
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Als wenn das was ausmachen würde wer bei uns den Bundeskanzler/in miemt,
die Vorgaben und Richtlinien kommen aus Brüssel und müßen umgesetzt oder ausgeführt werden
sonst werden empfindliche Strafen verhängt da muß sich auch ein deutscher Regierungschef fügen.
aldixx