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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

siggi12 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Möchte mal eine positive Diskussion anstossen.

Imho wurde ja in dem Urteil des BVG zur Onlinedurchsuchung praktisch erklärt das das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung auch für den PC gilt und das Fernmeldegeheimniss auch im Internet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html

Ist das nicht auf kurz oder lang auch das Ende von Rasch & Co.

Oder besteht bei dieser elenden Raubkopiererei gefahr für Leib und Leben der Musikindustrie ;-) ?

Da wir keine Anwälte sind werden wir das sicher nicht restlos klären können solange es keine Urteile dazu gibt aber was denkt ihr darüber ?


MfG


siggi


1. Ich bin nicht der liebe Gott sondern versuche nur zu helfen ! 2.Manchmal versteht man etwas geschriebenes falsch oder die Antworten sind etwas flapsig das ist aber keine böswilligkeit !
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libertè siggi12 „Tja es wird ja aber der Internetdatenverkehr abgehört und das ist imho ein...“
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Hi siggi,
wo wird denn da abgehört? hast du ein Link?

selbstgeschriebene Proggis täuschen doch nur die Verbindung vor und sehen die gesamten down-upload-dateien
ob die jetzt mit Namen lesbar sind bezweifle ich, aber die jeweiligen IP sind durch Filter und Verknüpfungen sichtbar..


MfG
Libertè
;~)

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