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Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraf

NANÜ / 0 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542335,00.html

Nur teilweise und ließen die letzten beiden Urteile des BVerfG hoffen, so kommt diese Verfügung nicht gerade kompetent, eher mit der heißen Nadel gestrickt "rüber".

Daß alleine der Datenwust eine Gefährdung jedes unverdächtigen Bürgers darstellt, scheinen in diesem Fall die doch arg technikfremden (überfordert?) und damit realitätsfernen Richter, nicht zu erkennen oder noch nicht erkannt zu haben.

Alleine die Möglichkeit des Mißbrauchs - und besonders schwer ist es mitnichten! diese Daten abzufischen, um sie für beliebige Zwecke zu gebrauchen - hätte zu einem schärferen Eingreifen nach dem neu postulierten Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme herausgefordert!(geradezu genötigt im besseren Sinn des Wortes)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Schade...........2:1 für die Bürgerrechte, wobei abzuwarten bleibt, was im September unterm Strich entschieden wird.

NANÜ

P.S.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,542337,00.html

nicht genug, es wurde zu lange geschnüffelt und in einem rechtsfreien Raum agiert.
Was sind das für Politiker, die permanent gegen das GG verstoßen und weiter im Amt bleiben.......:-(

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