Hallo zusammen,
als vor einigen Wochen das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Antrag auf Einstweilige Verfügung bekannt gab, war ich skeptisch und Mahner zwischen all den jubelnden. allein, ich wurde nicht gehört, sondern hie und da "scheif angeguckt" ob meines Pessimismus.
Nun - meine Skepsis scheint jedenfallsn nicht unbegründet zu sein:
Geheimdienste haben Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten
Auch wenn es der Titel nicht vermuten lässt geht es in dem Text mehr um Konsequenzen bzw. Auswirkungen des Urteils auf die Praxis.
Ein ehem. Verwaltungsrichter erläutert, warum sich eher Schäuble über das Urteil freuen darf und nicht der Bürger.
Volker