Hallo Freunde!
Ich habe bei Ebay ein RAM-Modul gekauft welches sich für mein Sony-Vaio-Notebook eignen soll. Heute kam die Warensendung, ich rüstete mein Notebook auf, aber statt der 256 MB werden nur 128 MB angezeigt. Ich habe den VK angeschrieben und der wollte wissen welches Modell ich habe, was ich ihm mitteilte. Als Antwort kam, das Modul sei gar nicht für mein Modell geeignet und er habe das auch nie behauptet. Es steht aber so in der Artikelbeschreibung, die ich für bindend ansehe. Er meint das seien nur Beispiele. Wörtlich steht da aber: Geeignet für die Modelle [...] SR1K, SRx, [...]. Und das SR1K habe ich. Er meint nun, das sind Beispiele und es eignet sich nur für das Sony-Vaio PCG-C1M. Ich bin der Ansicht, er muss die Ware zurücknehmen, zug-um-zug gegen komplette Rückzahlung aller Kosten.
Was meint ihr?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Geh doch mal in den Laden und frag nach einem Test, ich kenne einige Läden in meiner Stadt, die sich auf Hardware spezialisieren, in den meisten wird dann einem auf die Tür mit dem Finger gezeigt.
Die beiden Ausnahmen wrden aber glatt zwanzig-dreißig Euro mehr für den gleichen GB kassieren, dort wäre der Testlauf möglich. Allerdings schrauben sie viele Tower zusammen (zu DAU-gerechten Preisen), dort schaut eben keiner darauf, ob Kontaktspuren vorhanden sind.
Die großen DAU-Sammelstellen ala Saturt werden wohl auch nichts testweise einbauen.
Aber mal ehrlich, ich würde den "angetesteten" Speicher auch dem Verkäufer um die Ohren knallen, wenn dieser als neu angepriesen wird.
Daher ist so ein Test alles andere als üblich, zumindest zu den üblichen Kosten.
Es ist also eindeutig so, dass man in den allermeisten Fällen haue auf die Finger kriegen würde, wenn man RAM im Laden selbstständig auspacken und in den eigenen Schleppi einbauen würde.
(Lebst du eigentlich auf dem Mond, oder kaufts du in den "kleinen Läden mit Fullservice" (was ungefähr gleichwertig ist)?)
Dennoch würde da die Kompatibilität im Ausgangsfall zugesischert und somit ist die Rückgabe nach der "üblichen" Verbraucherschutzregelung" mit all den Fristen völlig unbedeutend.