In der aktuellen Computerbild wird ein "Gratis"-2-GB-USB-Stick angeboten, man muss nur die 3,90 Euro Versandkosten an Pearl bezahlen.
Nun hat ein findiger Ebayer eine Auktion eingestellt und verkauft den Code. Artikelnummer 330226162253. Bin gespannt wie lange das gutgeht.
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Ich verstehe unsere Justiz auch nicht.
Man kann doch nicht mit Scheuklappen nur nach dem Quotienten aus der Anzahl der Angebote in einem bestimmten Zeitraum gehen. Wenn ich einen umfangreichen Haushalt aufzulösen habe, soll ich dann etwa die zu veräußernde Erbmasse in homöopathischen Dosen auf einen aeonenlangen Zeitraum verteile, nur um den äußeren Anschein einer gewerblichen Tätigkeit zu vermeiden.
Richter sind doch mit die besten Juristen, die wir haben, somit hochintelligente und gebildete Leute. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wieso die bei so einfachen praktischen Dingen des Lebens ihren gesunden Menschenverstand völlig abschalten.
BTW... wird von den Abgemahnten eigentlich auch noch erwartet, dass sie sich für ihre "Betätigung" bei ebay einen Gewerbeschein holen? Vielleicht am besten gleich ein Reisegewerbe...?
CU
Olaf