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News: Gerichtsurteil gegen Weiterleitung

Glückwunsch - Sie haben gewonnen

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Masche ist simpel: das Telefon klingelt, eine maschinelle Ansage erklärt man habe angeblich etwas gewonnen, für Details soll eine Zifferntaste am Telefon gedrückt werden. Dadurch wird der Angerufene auf eine sogenannte Mehrwertdienste-Rufnummer umgeleitet, die natürlich kostenpflichtig ist - der Angerufene wird zum Abgezockten, der die Kosten für die 0900er-Umleitung auf der nächsten Telefonrechnung serviert kriegt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt geurteilt, dass derartige Umleitungen unzulässig sind. Konkret wurde dieses Urteil bereits im Februar gefällt, das Abzock-Unternehmen legte allerdings gegen das Urteil Widerspruch ein.

Michael Nickles meint: Wieder mal ein Fall, der zeigt, das Deutschland das ideale Land für Massenbetrüger ist. Man bescheißt und kassiert einfach so lange, bis ein Gericht das überhaupt merkt. Und bis dann ein Urteil gefällt ist, hat man ordentlich verdient. Der Beschiss wird dann zwar verboten, aber die kassierte Kohle bleibt.

Bizarrerweise war die Weiterleitung an 0900er Verbindungen laut Stern.de angeblich auch über Telefonanschlüsse möglich, deren Inhaber 0900er Nummern sperren ließen. Die Hauptverbrecher bei derlei Betrügereien sind nicht die unmittelbaren Abzocker selbst, sondern die Telekommunikations-Unternehmen, die derlei Technik zum Betrügen überhaupt bereitstellen. Die kassieren bei jedem Beschiss mit und bleiben dabei diskret im Hintergrund.

@Crazy Eye + Borlander Olaf19
@Crazy Eye + Borlander Crazy Eye
W@ldemar Redaktion „Glückwunsch - Sie haben gewonnen“
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Das ist schön, nur schehrt es die meisten Betrüber einen feuchten .... was irgend ein Gericht in Köln entscheidet.

In Deutschland wird viel entschieden, aber vollstreckt wird nix. Sei denn, das Finanzamt ist im Spiel, das ist wohl das einzig funktionierende Amt in diesem Land. Klar, wovon sollen die Richter auch leben, die Jahre brauchen, um Urteile über sowas zu fällen, was schon ebenso Jahre läuft.