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Ebay: Schon 2. Rachebewertung!! Kann man was dagegen tun?

kds / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo (Sorry, dass die Seite so unübersichtlich geworden ist),

habe heute meine zweite Rachebewertung erhalten.

Hintergründe der Rachebwertungen:

Am 10.03.08 habe ich eine CD ersteigert. Überweisung gleich am nächsten Tag. Drei Tage Später Via Mail nachgefragt, ob Geld angekommen ist. Nach zwei Tagen keine Antwort, habe aber gesehen, dass Verkäufer in der Zeit Bewertung bei anderem Ebay-Mitglied abgegeben hat. Also Mail nochmal geschickt und bis 19.03.08 gewartet. Da wieder keine Antwort, obwohl Verkäufer in der Zeit wieder nachweislich bei Ebay aktiv war, negative Bewertung meinerseits.
Am darauf folgenden Tag kam die Rachebewertung und die ersteigerte Cd ca. 3 Tage nach Rachebwertung.

Naja, ähnlich lief das auch mit der zweiten Rachebwertung.

Handy ersteigert und das Ding war äusserlich erstens in einem wesentlich schlechteren Zustand als beschrieben, wie ich finde.
Ausserdem fiel mir schon während der Auktion auf, dass die Versandkosten 6,90 Euro betrugen, als Versandart aber Päckchen angegeben war. Auf eine Mail-Rückfrage von mir bekam ich die Antwort, dass generell nur versichert verschickt werden würde, wurde dann aber doch als Päckchen geschickt. Schade, dass ich die Mail gelöscht habe!
Handy bekommen und gleich gesehen,dass es äusserlich in einem schlechteren Zustand ist als mit "übliche Gebrauchsspuren" beschrieben. Ausserdem muss man drei Tasten ganz fest drücken, damit sie überhaupt reagieren und der Deckel hinten schliesst nicht mehr richtig! Ok, dachte ich mir, ich brauche diesen Schrott ja nur als Ersatz-Handy, aber positv bewerten kann ich das nicht. Und für eine neutrale Bewertung war mir das ganze auch ein bisschen zu dreist.

Also was die Bezahlformalitäten betrifft, kann ich mir wirklich nichts vorwerfen lassen.

Und ich denke man kann ja schon an der Formulierung der Rachebewertungen erkennen, dass es sich um solche handeln.

Frage nun, kann man etwas dagegen tun ohne einen faulen Kompromiss eingehen zu müssen? Gibt es eine Möglichkeit, dass meine wie ich finde zu Recht gegegeben negativen Bewertungen bestehen bleiben, aber meine erhaltenen Rachebewertungen gelöscht werden?

Hier meine erhaltenen Rachebewertungen:


[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img147.imageshack.us/img147/9763/rachebewertungxn8.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/g.php?h=147&i=rachebewertungxn8.jpg][IMG]http://img147.imageshack.us/img147/9763/rachebewertungxn8.42ee1ce365.jpg[/IMG][/URL]


Hier die von mir gegebenen negativen Bewertungen:

[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img177.imageshack.us/img177/9800/meinebewertungfrsportfivu4.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/g.php?h=177&i=meinebewertungfrsportfivu4.jpg][IMG]http://img177.imageshack.us/img177/9800/meinebewertungfrsportfivu4.012d82cea9.jpg[/IMG][/URL]


[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img182.imageshack.us/img182/640/meinebewertunghandyen4.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/g.php?h=182&i=meinebewertunghandyen4.jpg][IMG]http://img182.imageshack.us/img182/640/meinebewertunghandyen4.6d00db6b8a.jpg[/IMG][/URL]


Olaf19 kds „Ebay: Schon 2. Rachebewertung!! Kann man was dagegen tun?“
Optionen
> Gibt es eine Möglichkeit, dass meine wie ich finde zu Recht gegegeben negativen Bewertungen
> bestehen bleiben, aber meine erhaltenen Rachebewertungen gelöscht werden?


Leider nein - ebay löscht keine negativen Bewertungen. Es sei denn, du einigst dich mit deinem Transaktionspartner, dann können die Negativen einvernehmlich zurückgenommen werden.

Dass man den Tatbestand der Rachebewertungen schon an den Formulierungen erkennt, kann ich nicht feststellen. Wenn ich so etwas lese, denke ich: "Kann sein - kann auch nicht sein." Versteh mich nicht falsch, ich will dir nicht unterstellen, dass du die Unwahrheit sagst. Aber als Außenstehender kann man so etwas wirklich nicht beurteilen, da müsste man den kompletten Sachverhalt inkl. Stellungnahmen der Vertragspartner kennen.

Gerade solche Fragen wie, ob sich Gebrauchsspuren im üblichen Rahmen bewegt haben oder doch etwas schwerwiegender waren, sind wirklich Ermessenssache. Und was die Versandzeit angeht - ja, 10 Tage sind schon etwas lang. In der Detailbewertung hätte ich dem Verkäufer dann statt maximal fünf nur zwei Sterne gegeben, wäre aber letztlich froh gewesen die Ware überhaupt bekommen zu haben. Negativ bewertet hätte ich aber nur in schlimmeren Fällen, z.B. bei erkennbarer Betrugsabsicht.

CU
Olaf
Chancen ja... Olaf19