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News: Tipp - Pauschalpreis statt Blabla

"Die können Sie wegschmeißen"

Redaktion / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Egal ob billig oder teuer: digitale Fotoapparate sind oft sehr filigrane Dinger, ruckzuck ist ein Bedienungselement abgebrochen. Im Fall meiner Casio Exilim P-505 hatte es das "Plastikrädchen" für die Betriebsmodusauswahl erwischt.

Der Mann in der Fotoabteilung vom Media Markt meinte: "Die können Sie wegschmeißen, Reparatur lohnt sich da nicht mehr". Naja - das Ding war grade mal 2 Jahre alt und hat gut 450 Euro gekostet (inzwischen rund 280 Euro).

Immerhin war die Kamera im "Aufnahmemodus" verreckt, ich konnte also zumindest noch damit knipsen. Bezahlbare Rettung fand sich auf den Webseiten von Casio. Dort werden Kamera-Reparaturen zum Pauschalpreis angeboten.

Eine leichte Reparatur (alle Komponenten außer Hauptplatine, Display und Objektiv) kostet pauschal 39 Euro, eine normale Reparatur (Hauptplatine, Display) 79 Euro und ein verrecktes Objektiv 99 Euro.

Am Freitag rannte ich in letzter Minute zur Post um die Kamera loszuschicken, weil Casios "Frühjahrs"-Pauschal-Reparaturangebot nur bis 31. Mai lief. Das Gerenne war überflüssig: das Frühjahr-Angebot nennt sich seit 1. Juni jetzt "Sommerangebot", es werden die gleichen Pauschalpreise geboten. Die "Reparaturseite" von Casio findet sich hier.

Kurzum: nicht aufs Blabla vom Mann aus der Fotoabteilung hören, direkt im Internet beim Hersteller abchecken. Ob es Pauschalpreise für Reparaturen überhaupt gibt beziehungsweise was die kosten, sollte übrigens am besten bereits vor dem Kauf einer Kamera abgecheckt werden.

Auf www.sony.de ist es beispielsweise schon mal recht krätzig überhaupt irgendwelche Infos zu Pauschal-Reparaturpreisen zu finden. Beim Stöbern auf sony.de fand sich allerdings ein sehr interessanter Hinweis. Und zwar, dass die Arbeitszeitkosten bei Reparaturaufträgen steuerlich absetzbar sind.

Basis ist eine gesetzliche Regelung vom 1.1.2007, die besagt, dass handwerkliche Tätigkeiten im Haushalt steuerlich geltend gemacht werden können. Und dazu zählt auch die Reparatur einer Kamera.

Sony erklärt den Sachverhalt in diesem PDF: Merkblatt zur steuerlichen Begünstigung von Handwerksleistungen.

Wegwerfgesellschaft SmallAl
charlie62 Anonym „Nachfrage, ist eine Kamerareparatur Thema wegschmeißen eine Handwerkerrechnung?...“
Optionen
Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen
(z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer)


Quelle (Link aus Eröffnungsposting): http://www.sonydeutschland.de/odw/service/Merkblatt-Paragraph-35a.pdf

Z.B. bei einer Rechnung von einer GbR?

Unter welcher Rechtsform der Handwerker seine Firma führt ist hierbei doch egal.

Also was denn nun?! Olaf19
Also was denn nun?! Crazy Eye