In den ersten vier Monaten diesen Jahres wurden in Österreich 3863 Adressen von Internetnutzern und 258 Standorte von Handys ermittelt. Das Sicherheitspolizeigesetz macht es möglich.
Das Abhören der Handys und die Herausgabe von Adressen erfolgen ohne richterlichen Beschluss. Die Provider sind gesetztlich verpflichtet, die angeforderten Daten herauszugeben. Wer in eine Fahndung gerät, wird nicht benachrichtigt. Ob die erhobenen Daten wieder gelöscht werden, ist unbekannt. Dem Bericht bei heise nach ist zumindest das Abhören der Handys illegal.
Kommentar der grünen Technologiesprecherin Marie Ringler dazu: "Unsere schlimmsten Befürchtungen sind bestätigt."
Quelle: heise