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Bravo!
Gruß
luttyy
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"...In meinen Augen war es versuchter Totschlag..."
versuchter mord dürfte zutreffender sein, da die mordmerkmale erfüllt sind: [zitat]
Warum werden die meisten Straftäter, die einen Menschen getötet haben, wegen Totschlags, selten aber wegen Mordes verurteilt? Die Antwort ist in der Charakteristik des Mordes bzw. der Mordmerkmale zu sehen: Bis auf die Mordmerkmale "Heimtücke", "grausam" und "mit gemeingefährlichen Mitteln" liegen die verwerflichen Besonderheiten eines Mörders in dessen besonders krimineller Denkweise: Die meisten Mordmerkmale beschreiben eine besonders gefährliche Gesinnung des Täters. "Mordlust", "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", "Habgier" oder "sonst niedrige Beweggründe" spielen sich alle auf der psychischen Ebene des Täters ab. Die Staatsanwaltschaft hat es in der Regel schwer, das Vorliegen eines dieser Mordmerkmale vor Gericht zu beweisen, da sie nur die Denkweise oder Motivation des Täters beschreiben und nicht unbedingt nach außen zu Tage treten.
[zitat ende]
damit dürfte die strafbemessung eher noch an der unteren grenze liegen.