http://news.magnus.de/artikel/69653
Nach so ein Urteil,
kommen sicher jetzt die Banken mit sowas:
"Sehr Geehrter Kunde,
durch die Verurteilung zu unseren Lasten, zwingen wir Sie Freundlich auf, bei ihren naechsten Bank Transaktionen ein Antivirus, Soft und Hardware Firewall, Rootkit Scanner, Antispyware usw. einzusetzten.
Wir bitten sie Hoeflichst auf uns sofort jegliche Art die sie zur Verfuegung stehen, uns mitzuteilen, das sie es auch installiert haben.
Mit freundliche gruesse
Ihre Aasgeier Bank
LOL
Sascha
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Die Herrn Richter scheinen ausser Windows BS scheinbar auch nichts weiter zu kennen und diese auch nicht richtig, daher die Aussage ein Virenscanner reiche.
Für Linux z.B. brauchte man solche Software nicht und vor Phishing-Angriffen schützen ein Virenscanner wohl eher nur dann, wenn die Daten per Trojaner abgegriffen werden sollen.
Da hier meist die Tatsache greift, dass der Fehler 1m vor dem Bildschirm sitzt, liegt die Bereitstellung wirksamer Schutzmechanismen wohl immer eindeutig auf Seiten der Bank !
Hier hätte der Herr Richter mal nachlesen sollen : http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/archiv/108695/massnahmen_fuer_anbieter_zum_schutz_vor_phishing/
und mal eine Suchmaschine bewegen sollen : http://www.answers.com/main/ntquery?s=schutz+vor+phishing&gwp=13