Pöse Filesharing-Gängsta?
Wie (unter anderen) winfuture meldet, hat der Berliner Rapper "Bushido" offenbar erfolgreich gegen mehrere Rentner wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt.
Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch entschieden, dass die Beschuldigten mehrere Lieder und ganze Alben des Skandal-Rappers heruntergeladen und zum Download angeboten hätten. Die Beschuldigten bekundeten, weder zu wissen wer oder was "Bushido" ist, noch die zum Filesharing nötige Software zu besitzen.
Anhand der IP-Adressen wurden jedoch zweifelsfrei die 3 Beschuldigten identifiziert. Schuld an dieser Misere ist offenbar ein nicht gesichertes W-LAN Netz. Das Gericht argumentierte mit "Störerhaftung" und verwies darauf, dass das W-LAN zumindest mit einem Passwort gesichert werden müsste.
Das Stichwort "Störerhaftung" scheint bei deutschen Gerichten richtig gut anzukommen, bedeutet es in diesem Kontext nämlich: Wer sein W-LAN nicht ausreichend sichert (wobei "ausreichend" schlichtweg nicht definiert ist), ist dafür verantwortlich, was Dritte mit seinem Internetzugang anstellen.
Auf die Beklagten wartet nun ein strafrechtlicher Prozess, zudem müssen sie mit erheblichen Verfahrens- und Anwaltskosten rechnen. Im Wiederholungsfall droht eine Geldstrafe bis zu 250.000 Euro.
Der gelernte Lackierer "Bushido", der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, ist seinerseits auch alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Mehrere Klagen wegen Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung wurden bereits gegen ihn eingereicht.
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Und da gebe ich Maitre Recht.
Oder will man mir sagen das die Texte von Rammstein , sagenhaft sind.
Bruederlein, Bruederlein komm zu mir, etc. etc.
Ahh, aber wenn gute Strings kommen, guten Bass und noch so viel gedroehne. Tja, wo bleibt die Ehrlichkeit.
Ich meine, ich bin auch nicht der Musik Text Wisser.
Aber wie man es sagt. Geschmack hat keine Grenzen.
Gruss
Sascha
Midnight Oil - 20000 Watts - Blue Sky Mine
Grins