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News: Riskanter Privatverkauf

Kein Pardon bei Anti-Kopierschutz-Software

Redaktion / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine Privatperson auf Ebay bot eine Software an, mit der sich der Kopierschutz von Audio-CDs umgehen lässt. Die Musikindustrie klagte mahnte den Anbieter ab und forderte Anwaltskosten in Höhe von rund 1100 Euro. Der Betroffene klagte zurück - vergeblich. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab.

Begründung: auch Privatpersonen ist es untersagt Software zu verkaufen, die zum Umgehen eines Kopierschutzes dient. Die komplette Darstellung der Sache kann hier nachgelesen werden: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

Quelle: Pressemitteilung

Michael Nickles meint: Wie schafft es so ein Schwachsinn aktuell auf zig News-Seiten im Internet veröffentlicht zu werden? Tatsache ist, dass es bei dieser Sache nichts Neues gibt. Bereits im September 2003 wurde das Urheberrecht dahingehend geändert, dass Maßnahmen zur Umgehung eines Kopierschutzes grundsätzlich verboten sind.

Und zwar egal ob es sich dabei um Software oder sonst irgendeine Informationsverbreitung geht, wie sich ein Kopierschutz umgehen lässt. Seit September 2003 hat sich auch die Situation in der Fachpresse entsprechend geändert: PC-Zeitschriften mussten ihr damaliges Lieblingsthema "So knacken Sie jeden Kopierschutz" hinschmeißen, auch in den Nickles-Büchern mussten kritische Stellen geschwärzt werden.

Was mir heute noch den Magen umdreht wenn ich dran denke: Abmahnanwälte sahnten damals mit einer besonders dreckigen Masche ab. Sie machten unter anderem in Ebay Jagd auf Privatleute, die beispielsweise gebrauchte Nickles-Bücher die VOR September 2003 geschrieben wurden, verkauften. In diesen alten Büchern wurde noch beschrieben, wie man einen Kopierschutz knackt, weil es damals noch nicht verboten war drüber zu schreiben.

Wer allerdings ein Buch mit derlei Informationen NACH September 2003 auf Ebay verkaufte, kriegte von den Abmahn-Dreckschweinen eine fette Rechnung, weil er verbotene Informationen verbreitete. Viele, die so ein altes Nickles-Buch (oder andere PC-Literatur) auf Ebay verkauften, wussten nicht mal, dass da Sachen zum Thema Kopierschutz drinnen stehen.

Und sie machten beim Anbieten der alten Bücher auf Ebay auch keinerlei Hinweis, dass dieses Buch auch derlei Tipps enthält. Gerade beim stets über 1000 Seiten fetten Nickles PC-REPORT hat kaum jemand eine Chance sämtliche Seiten zu studieren, ob sie gegen irgendein neues Gesetz verstoßen.

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neanderix Redaktion „Kein Pardon bei Anti-Kopierschutz-Software“
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Was mich an diesem Schwachsinn am meisten stört ist:

jede Software, die einen Datenträger/Dateien auf unterster Ebene kopieren, also *bitgenaue* Kopien erstellt, gilt nach diesem Schwachsinnsgesetz automatisch als "Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" und - ist damit automatisch verboten.

Das solche Software auch von professionellen Datenrettern eingesetzt wird (eingesetzt werden *muss*, andere chance hätten die gar nicht), hat bei der Gesetzgebung augenscheinlich keine Rolle gespielt.
Mich wundert nur, das Kroll-Ontrac, IBAS und Co. bislang noch nicht abgemahnt wurden - nee, eigentlich nicht: die haben bessere Möglichkeiten sich zu wehren, als Otto Normal-PC user.
Und DAS Risiko ist den Abmahn-Scheinen zu groß.

Viel mehr ärgert mich jedoch, dass der BGH diese Spielchen mitmacht.

Nunja, in unserer monetaristischen Welt ist alles käuflich, sogar das Recht...

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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