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News: Teurer als am Schalter

Bahnticket-Reinfälle bei Ebay

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bahn versteigert aktuell Tickets bei Ebay. Inzwischen häufen sich negative Bewertungen der Kundschaft und die Verbraucherzentrale Berlin hat ein Abmahnverfahren gegen die Bahn eingeleitet. Ein Grund für den Zoff ist die Tatsache, dass die versteigerten Bahntickets teils teurer kommen, als sie bei Direktkauf bei der Bahn kosten.

Wer sich also drauf verlässt bei Ebay ein Ticket-Schnäppchen machen zu können, fällt schnell rein. Kunden die draufgezahlt haben, ärgern sich darüber, dass die Bahn nicht bereit ist die ersteigerten Tickets zurückzunehmen, kein Widerrufsrecht einräumt. Die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale kam zustande, weil die Gültigkeitsdauer der versteigerten Tickets ihrer Ansicht nach zu kurz ist.

Wer trotzdem mitsteigern will: eine Suche nach "bahn ticket" bei Ebay listet aktuell fast 600 laufende Auktionen auf.

Quelle: Heise.de.

Crusty_der_Clown Stefan40 „Also ich denke das FAG hat schon seinen Sinn. So wie ich das verstanden habe,...“
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Weiß du, bei Sicht auf viele Kunden wäre ich geneigt, dir uneingeschränkt recht zu geben.

Allerdings: Gleiches Recht für alle. Ich habe mal vollkommen wahllos per Google unter Angabe der Suchbegriffe "Gutscheine Widerruf" folgendes Suchergebnis herausgesucht: http://www.ritteressen-kirchberg.de/gutschein.html

Den Gutschein kann man auch nicht zu Hause testen. Wenn so ein Anbieter ein Widerrufsrecht einräumen muß, dann kann ich den Standpunkt der Verbraucherzentralen, daß das auch für die Bahn gelten muß, durchaus verstehen.

Nur leider scheint die Bahn irgendwelche Sesselpupser zu beschäftigen, die der Meinung sind, sich nicht an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland halten zu müssen. Vermutlich nicht weiter verwunderlich, die der Bahn eng verbundene Politik ist da ja auch nicht gerade als leuchtendes Vorbild geeignet.

Mir geht es also weniger um die "armen" Käufer, sondern vielmehr um den Wettbewerbsvorteil, den sich die Bahn gegenüber anderen gewerblichen Verkäufern herausnimmt. Wobei da eben noch die Gerichte ranmüssen, ob diese das genauso sehen. Ob man dann hinterher schlauer ist, muß man sehen. Anwalt A muß ja für seinen PC in der Kanzlei auch keine GEZ mehr bezahlen, während sein Kollege in einem anderen Bundesland sehr wohl zahlen muß.