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News: Schlachtsaison eröffnet

Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Am Montag den 1. September 2008 trat das neue Urheberrecht in Kraft (siehe News Ab Montag geht der Wahnsinn ab). Der umstrittene Gesetzesentwurf soll Rechteinhaber stärken und gleichzeitig "Kleinstverbrecher" vor horrenden Abmahnungsforderungen schützen.

Seit 1. September dürfen die Abmahnungskosten bei Urheberrechtsverletzungen im nicht-gewerblichen höchstens 100 Euro betragen. Das Problem: es ist nicht klar definiert, ab wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Diese Entscheidung liegt in den Händen der Richter.

Und die haben jetzt entschieden. Auslöser war die Frankfurter Firma DigiProtect, die im Auftrag der Medienindustrie "Tauschbörsen-Verbrecher" jagt.

Der Slogan dieser Firma lautet "Turn Piracy into Profit". Erst kürzlich geriet DigiProtect aufgrund eines Deals mit dem US-Pornohersteller Evil Angels in die Schlagzeilen. Dabei hat DigiProtect sich das Recht erworben, dessen Pornofilme in Tauschbörsen anzubieten, also sogenannte "Honigtöpfe" aufzustellen. Tauschbörsennutzer die einen von DigiProtect eingestellten Pornofilm saugen werden geloggt und dann per Abmahnung abkassiert.

Selbsterklärend, dass DigiProtect natürlich besondere Angst hat, das Abmahngeschäft könne durch das neue Urheberrecht versaut werden. Entsprechend schnell wurde abgechekt, ab wann Gerichte eine Urheberrechtsverletzung als gewerblich einstufen und damit teuer abmahnbar und leicht verfolgbar machen.

Die Landgerichte Köln und Düsseldorf haben jetzt in zwei Fällen das gleiche "Urteil" gefällt: bereits das Bereitstellen eines einzigen Musik-Albums reicht aus um als "gewerblich" betrachtet zu werden.

In einer aktuellen Pressemitteilung feiert DigiProtect die Entscheidung der Landgerichte in Köln und Düsseldorf. Endlich könne man "Tauschbörsennutzer" noch schneller und einfacher schnappen. DigiProtect hat angekündigt, ab sofort auch alle Internet-Provider stärker ins Visier zu nehmen, die sich bislang aus Datenschutzgründen geweigert haben, die IP-Adressen vermutlicher "Straftäter" rauszurücken. Die Pressemitteilung von DigiProtect findet sich hier

Michael Nickles meint: Amen. Jetzt wissen wir, was das neue Urheberrecht uns bringt. Ab sofort wird jeder auf die Schlachtbank geführt und kann mit hohen Abmahnkosten abkassiert werden. Die Idee, dass "Bagatell"-Fälle nur mit 100 Euro abgemahnt werden dürfen, ist verpufft.

Auch die Idee, dass Staatsanwaltschaften, die von Abmahnkanzleien überschwemmt werden, entlastet werden, ist gescheitert. Dafür werden jetzt die Richter direkt mit jedem noch so kleinen Delikt belangt.

Die brisanteste Tatsache die offen bleibt, ist allerdings diese: Wer Minderjährigen Zugang zu Pornos verschafft, macht sich strafbar. Genau das tut die Firma DigiProtect, wenn sie die "Werke" von Evil Angels als Honigtöpfe in Tauschbörsen bereitstellt. Das scheint die Justiz allerdings einen Dreck zu scheren.

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Richtigstellung steto123
Die sterben im Iran? Wicky79
@Data Junkey.. eidannemo
Synthetic_codes dein.nachbar „ich bin kein jurist, aber Turn Piracy into Profit klingt für mich echt krass....“
Optionen
ich bin kein jurist, aber "Turn Piracy into Profit" klingt für mich echt krass.
ist das rechtens ?

das legt doch nahe, dass man kein interesse an der verhinderung hat.

äußerst unsympathisch, da krieg ja selbst ich als nicht-filesharer leichte hassgefühle...


Ich würde sagen dass das der grund ist eine Abmahnung dieser Firma anzuklagen. Wenn ich mich recht entsinne, sollen abmahnungen dazu dienen, einen missetäter auf sein fehlverhalten hinzuweisen, und ihm eine möglichkeit zu geben das abzustellen. Die verlangte knete soll als aufwandsentschädigung dienen um die Abmahnkosten wieder reinzutreiben. 2 dinge sehe ich daran die mich davon überzeugen würden eine Abmahnung dieser Firma anzuzeigen und gerichtlich dagegen vorzugehen:
1. Eine Firma deren Slogan "Turn piracy into profit" ist lässt ja augenblicklich durchscheinen dass es nur ums geldverdienen geht, und nicht darum, rechte zu schützen.
2. 100 € halte ich für eine etwas übertriebene höhe. wenn man bedenkt, dass es ohne weiteres möglich ist, den Vorgang der erfassung vollständig zu automatisieren, fallen noch 10ct Druck und energiekosten, maximal 5€ arbeitszeit fürs knicken eintüten und verschicken an.

abgesehen davon kann man eine derartige abmahnung bei der Überlastung der staatsanwaltschaft mit einem freundlichen brief beantworten, dass sie sich gefälligst andere dumme suchen sollen die bezahlen. wegen 12 MP3-DAteien wird ein staatsanwalt sich wohl kaum die Arbeit machen einen prozess anzustrengen. Zumindest dann nicht, wenn er noch 20000 andere gleiche fälle auf seinem schreibtisch hat.
Was mich jedoch interessiert...
ICh sitze hier per UMTS hinter einem NAT von O2, habe also nur eine private addresse. emule bittorrent und co funktionieren hier, aber ein abmahner kann ja meine ip nicht zuordnen... ist das so korrekt?
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